Zur Entscheidung des Rahdener Stadtrates, den Umzug des Lidl-Marktes an die Eisenbahnstraße abzulehnen, erreichte die Redaktion folgende Leserzuschrift.
Mit der Entscheidung, den Umzug des Lidl an die Eisenbahnstraße abzulehnen und damit unter Umständen den Weggang des Discounters aus Rahden zu riskieren, hat der Rat den Rahdener Bürgern einen Bärendienst erwiesen.
Der drohenden Gefahr eines Nebenzentrums in der Eisenbahnstraße zum Trotz sollte in diesem »Trauerspiel« aber auch die Rolle der Werbegemeinschaft nicht unbeachtet bleiben.
Bei dieser Gemeinschaft handelt es sich in erster Linie um einen ganz gewöhnlichen Verein, wie jeder andere eingetragene Geflügel- oder Schützenverein auch. Interessant wird es aber, wenn man sich die Satzung dieser Gemeinschaft, nachzulesen auf deren Homepage, näher anschaut. Hier haben sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit dem Ziel zusammengeschlossen, die Anziehungskraft der Stadt Rahden . . . im Interesse der Rahdener Bevölkerung durch geeignete Werbemaßnahmen zu fördern.
Diesem Vereinszweck ist meines Erachtens nichts hinzuzufügen und durchaus zu begrüßen. Im Zusammenhang mit der Standortdebatte der Lidl-Erweiterung ist die Werbegemeinschaft mit ihrem massiven Engagement weit über ihre »Zielvereinbarung« hinausgeschossen.
Kann es denn im Interesse des Bürgers sein, wenn der Lidl in letzter Konsequenz Rahden den Rücken kehrt? Wohl kaum.
Die Werbegemeinschaft hat nichts unversucht gelassen, Einfluss auf die politische Entscheidung des Rates zu nehmen. Es wurden diverse Stellungnahmen abgegeben. Kaufleute haben Gespräche mit dem Lidl geführt. Selbst noch auf der entscheidenden Sitzung des Rates am 7. Februar, in der einem Vertreter der Werbegemeinschaft ein exklusives Rederecht eingeräumt wurde, konnte dieser sein ganzes Gewicht als Vorsitzender dieses Vereins in die politische Waagschale werfen, um die Ratsmitglieder ein letztes Mal auf den drohenden Untergang des Einzelhandels in der Innenstadt hinzuweisen. Letztlich mit Erfolg. Der Lidl darf nicht umziehen.
Es bleibt zu wünschen, dass sich der Rat mit dieser Entscheidung nicht übernommen beziehungsweise überschätzt hat. Ein Discounter wie der Lidl braucht den Standort Rahden nicht, um Geld zu verdienen. Die Werbegemeinschaft wird sich aber aller Voraussicht nach die Hände in Unschuld waschen und die Schuld den politischen Entscheidungsträgern in die Schuhe schieben.
Die Werbegemeinschaft aber sollte zukünftig die Tatsachen berücksichtigen, dass die Stadt Rahden nicht nur aus Stein-, Gerichts- und Marktstraße besteht und der Bürger nicht nur Hörgeräte oder Versicherungspolicen zum täglichen Leben braucht.
Denn sonst sollten sie den Vereinszweck in ihrer Satzung neu definieren in: Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit sowie gegenüber kommunalen Einrichtungen.
UWE KLOSTERMEYER32369 Rahden