Rot-Grün will auch August-Termin nicht

Millionen Euro werden für einen Extra-Kommunalwahltermin vergeudet - so sehen es SPD-Landeschefin Hannelore Kraft und ihr Generalsekretär Michael Groschek. Die SPD betreibt mit den „Wahltricksereien“ der Koalition Vorwahlkampf. (Bild: dpa)
Millionen Euro werden für einen Extra-Kommunalwahltermin vergeudet – so sehen es SPD-Landeschefin Hannelore Kraft und ihr Generalsekretär Michael Groschek. Die SPD betreibt mit den „Wahltricksereien“ der Koalition Vorwahlkampf. (Bild: dpa)

Die Opposition geht auch gegen den neu angesetzten Termin am 30. August vor. Nach Meinung von SPD und Grünen habe die Regierung erneut gegen das Recht verstoßen. Das NRW-Verfassungsgericht hatte bereits den Wahltermin 7. Juni kassiert.

Die rot-grüne Opposition im Düsseldorfer Landtag setzt die Landesregierung weiter beim Thema Kommunalwahl weiter unter Druck. Nachdem die beiden Fraktionsvorsitzenden Hannelore Kraft (SPD) und Sylvia Löhrmann (Grüne) bereits am Montag angekündigt hatten, gegen die Abschaffung der Stichwahl bei Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten in Münster mit einem Normenkontrollverfahren vors Landesverfassungsgericht zu ziehen, werden beide Parteien nun auch gegen den kürzlich festgesetzten Wahltermin der Kommunalwahl am 30. August klagen. SPD und Grüne favorisieren den 27. September, weil dann gleichzeitig mit der Bundestagswahl über die Kommunalparlamente abgestimmt werden könnte. Dies würde laut Bund der Steuerzahler zu einer Kostenersparnis von 42 Millionen Euro führen.

Aber es sind bei weitem nicht nur die Kostengründe, die Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann zu dieser Klage bewogen haben. Beide werden von dem renommierten Verfassungsrechtler Professor Bode Pieroth (Münster) beraten, der derzeit die Klageschrift vorbereitet. Im Kern wirft Pieroth der Landesregierung und insbesondere Innenminister Ingo Wolf (FDP) vor, er habe bei der Feststezung des Wahltermins gegen das Willkürverbot verstoßen. Er habe abwägen müssen, welche Argumente fernab von parteipolitischen Interessen für einen geeigneten Wahltermin sprechen würden.

Bereits im Februar hatte die Landesregierung im Zusammenhang mit der Kommunalwahl eine herbe Niederlage einstecken müssen. Damals ging es um die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl am 7. Juni. Das Verfassungsgericht hatte diesen Termin aus verfassungsrechtlichen Gründen gekippt, vor allem, weil zwischen Wahl und Konstituierung des neuen Gemeindeparlaments eine zu lange Frist gewesen wäre. Die alten Räte wären noch bis Oktober im Amt geblieben.

„Juristische Mindermeinung“
Diese Ansicht des Gerichts quittierte damals der Innenminister mit dem Prädikat „juristische Mindermeinung“ und legte sich schnell gemeinsam mit der Union auf den neuen Termin 30. August 2009 fest. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind Vermekre aus dem Innenministerium, wonach bereits im Jahr 2007 die Generalsekretäre der Regierungsparteien, Hendrik Wüst (CDU) und Christian Lindner (FDP), eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 als politisch nicht erstrebenswert bezeichnet hatten.

Auch diesen Hintergrund greift Verfassungsrechtler Bodo Pieroth bei seiner Klage auf. Möglicherwesie könnten solche Beweggründe einen Verstoß gegen das Willkürverbot begründen, vermuten in Düsseldorf politische Beobachter. Der Rechtsprofessor will in den nächsten Tagen seine Klageschrift der Öffentlichkeit erläutern. Als Argument wird Pieroth auch die erwartet hohe Wahlbeteiligung ins Feld führen, von der bei einer Zusammenlegung von Kommunalwahl und Bundestagswahl auszugehen wäre. „Das Verfassungsgericht hat in seiner Verhandlung Anfang des Jahres deutlich gemacht, dass eine hohe Wahlbeteiligung erstrebenswert und von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist“, sagte SPD-Parteivorsitzende Kraft.

SPD und Grüne bemängeln zudem, dass Innenminister Wolf den Wahltermin nur per Erlass und nicht mit einem im Parlament verabschiedeten Gesetz festgelegt hat. Weil es sich um einen Erlass handelt, können die Fraktionen nicht mit einer Normenkontrollklage in Münster ihr Recht erstreiten. Diesmal müssen die Parteien im Rahmen einer Organklage vor Gericht ziehen. In Düsseldorf geht man davon aus, dass das Gericht zügig und vor Abschluss der Kandidatenaufstellung entscheiden wird, damit sich alle Beteiligten rechtzeitig auf die geltende Verfassungslage einstellen können.