Aus Briefen an die Redaktion

Marion Spreen
Leserbrief von Marion Spreen

Zur Stellungnahme des CDU Stadtverbandes Rahden vom 18. Juli erreichte die Redaktion die folgende Zuschrift:

»Und wieder einmal gibt uns die Rahdener CDU in der Person des Vorstandsmitgliedes ihres Stadtverbandes, Wolfgang Hesse, ein Beispiel für ihre Selbstherrlichkeit und ihr mangelndes Demokratieverständnis.

Wie anders ist es sonst zu verstehen, dass Herr Hesse als langjähriges Rats- und Kreistagsmitglied, der die Gemeindeordnung – zumindest wenn andere betroffen sind – stets als höchste Instanz zitiert, ohne jedes Unrechtsbewusstsein Informationen über die Verhandlungen mit der Firma Heinzig aus der nichtöffentlichen Ratssitzung vom 22. Januar 2009 preisgibt und damit eklatant gegen gerade diese Gemeindeordnung, nämlich § 30 über die Verschwiegenheitspflicht der Rats- und Ausschussmitglieder verstößt.

Gilt die Gemeindeordnung nicht auch für Herrn Hesse? Steht er über den Bestimmungen, die für alle übrigen Ratsmitglieder gelten, oder wie soll man dieses Verhalten verstehen? Auch was die Beschimpfungen angeht, wird wieder ordentlich zugelangt, doch auch im Wahlkampf sollte man sich eine gute Kinderstube erhalten und dem Austausch sachlicher Argumente Vorrang lassen.

Es ist wirklich äußerst bedauernswert, dass sich Herr Hesse nach vielen Jahren verdienstvoller, ehrenamtlicher Tätigkeit nun so unehrenhaft aus der Lokalpolitik verabschiedet, denn er wird genau wissen, was die Gemeindeordnung vorsieht, wenn ein Ratsmitglied öffentlich gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt.«

MARION SPREEN
32369 RAHDEN