Gern haben wir auf dieser Seite Auszüge aus der Hauptsatzung der Gemeinde Stemwede veröffentlicht. Es müssen dort in den letzten fünf Jahren Wunderdinge passiert sein. Ohne Ortsvorsteher und ohne Bezirksbeiräte gibt es dort immer noch sämtliche Ortsteile und alle Ortsteile bzw. Ortschaften haben ihre Idendität bewahrt und selbst das Vereinsleben siecht nicht dahin. Und wenn man in die Stemweder Ortschaften hinfährt, künden überall Ortseingangsschilder mit dem jeweiligen Ortsnamen davon, wo sich der geneigte Gast befindet.
Es ist in Stemwede durch das NIchtvorhandensein von Ortsvorstehern und Bezirksbeiräten gegenüber Rahden zu keinen wirklichen Benachteiligungen der Bewohner der einzelnen Ortschaften gekommen. Eigentlich geht es nur darum, ob man bereit ist auf alte Ehrenamtsrechte zu verzichten und ein wenig Macht auf mehrere Schultern zu verteilen. Der Rat wird entscheiden, ob dies gewollt ist.
Eine Ratsfraktion will die nächsten 6 Jahre dazu
nutzen, nach Alternativen zu suchen. Die gangbare
Alternative wurde in Stemwede bereits 2009 umgesetzt.
Man kann diesen Vorschlag durchaus als "Schubladisierung"
nach bewährter Art bezeichnen.
Hauptsatzung Änderung 2013.10.16 – Stand vom 17.10.2013
§ 1
Name, Bezeichnung, Gebiet
(1) Die Gemeinde Stemwede ist am 01. Januar 1973 durch das Gesetz zur Neuglie-
derung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Biele-
feld-Gesetz) vom 24.10.1972 (GV. NW. S. 284) gebildet worden.
(2) Das Gemeindegebiet umfasst 166,02 qkm und besteht aus den Gebietsflächen
der früheren Gemeinden Dielingen, Drohne, Haldem, Arrenkamp, Westrup, Weh-
dem, Oppendorf, Oppenwehe, Levern, Sundern, Niedermehnen, Destel und
Twiehausen unter Berücksichtigung der im Neuordnungsgesetz festgelegten Ge-
bietsveränderungen im Grenzbereich zu den Städten Rahden, Espelkamp und Pr.
Oldendorf.
(3) Die in Abs. 2 genannten früheren Gemeinden sind Ortsteile der Gemeinde Stem-
wede. Sie führen den Namen: „Gemeinde Stemwede, Ortsteil …