Die Wähler werden aufgeteilt

Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes NRW. Demnach darf es zwischen kleinen und großen Wahlbezirken nur noch Abweichungen von bist zu 15 Prozent in der Zahl der Wahlberechtigten geben. Dies bedeutet für Rahden: Die Zahl der Wahlbezirke ist laut Ratsbeschluss auf 17 festgelegt. 17 Rats-Kandidaten für diese Bezirke werden dort mit einfacher Mehrheit direkt gewählt. Die weiteren...

Gericht fordert annähernd gleichgroße Wahlbezirke

Von Michael Nichau

Rahden (WB). Eine spannende Sitzung erwartet die Mitglieder des Rahdener Wahlausschusses am heutigen Dienstag: Sie entscheiden über den Zuschnitt der neuen Wahlbezirke in Rahden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes NRW. Demnach darf es zwischen kleinen und großen Wahlbezirken nur noch Abweichungen von bist zu 15 Prozent in der Zahl der Wahlberechtigten geben.

Dies bedeutet für Rahden: Die Zahl der Wahlbezirke ist laut Ratsbeschluss auf 17 festgelegt. 17 Rats-Kandidaten für diese Bezirke werden dort mit einfacher Mehrheit direkt gewählt. Die weiteren 17 Ratsmitglieder kommen nach Anteilen der Gesamtstimmen in das Gremium. Fakt ist aber, dass einige der Wahlbezirke im Rahdener Stadtgebiet wesentlich zu groß und andere wesentlich zu klein sind. Daher müssen Wähler zum Ausgleich in andere benachbarte Wahlbezirke wechseln.

Ziel sei es, eine Durchschnittszahl von 761 Wahlberechtigten pro Wahlbezirk zu erreichen, sagte Jörg Redeker, Sachgebietsleiter „Ordnung und Soziales“ bei der Stadt Rahden, dieser Zeitung auf Anfrage.

Ein Beispiel: Für ganz Sielhorst war bislang ein einziger Wahlbezirk vorgesehen. Er ist aber mit minus 21,02 Prozent Wähler zu klein. Daher müssten einzelne Straßenzüge etwa von Kleinendorf (mit genau 48 Wahlberechtigten) diesem Wahlbezirk zugeschlagen werden. Diese Bürger wählen dann aber nicht mehr „ihren“ Kleinendorfer Ratskandidaten, sondern den Sielhorster.

Zu groß sind folgende Wahlbezirke: Rahden Mitte (16,46 Prozent), Rahden Nord (23,52 %), Rahden-Stelle (22,86 %), und Kleinendorf-Mitte (15,64 %). Sie müssten also Wahlberechtigte abgeben.

Zu wenig Wahlberechtigte haben die Bezirke Varl Nord (-18,13 %), Varl-Süd (-23,26 %), Sielhorst (-21,02 %) sowie Wehe-Dorf (-16,56 %), Wehe-Barl (16,69 %) und Tonnenheide-Süd (-16,82 Prozent). Bei den übrigen Wahlbezirken bewegt sich die Abweichung innerhalb des zulässigen Bereichs.

„Wir werden Umschichtungen vornehmen müssen“, sagte Sachgebietsleiter Jörg Redeker. Derartige „Umschichtungen“ seien aber nur in Randgebieten der jeweiligen Bezirke möglich.

„Die CDU in Rahden möchte grundsätzlich die Wahlbezirke in der räumlichen Zuordnung erhalten. Laut Gesetz ist das auch in weiten Teilen Preußisch Ströhens und auch Kleinendorf gegeben. Gegen die Gesetzesvorgabe können wir uns aber nicht wehren. Die Entscheidung darüber ist jetzt relativ plötzlich gekommen“, meinte Wilhelm Kopmann, Ratsherr aus Sielhorst.

„Es wird so sein, dass umliegende Ortschaften an den zu großen Wahlbezirken ‚knabbern‘ müssen. Und auch in der Außenortschaft Wehe werden etwa aus dem Industriegebiet Ost Wähler zu Wehe-Dorf geschlagen werden, Wehe Dorf muss aber auch Wahlberechtigte an das ‚zu kleine‘ Wehe-Barl abgeben. Dies ist den Wählern nicht unbedingt verständlich zu machen“, sagt Friedrich Schepsmeier (SPD).

Die Situation werde dann ganz kurios, wenn zu diesen Zwecken einzelne Straßenzüge auch noch geteilt werden sollten. Schepsmeier kündigte an, dass die SPD in der heutigen Sitzung des Wahlausschusses aber auf keine Kampfabstimmung hinaus wolle. „Jörg Redekecker hat eine echte Fleißarbeit abgeliefert. Das muss gewürdigt werden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass in Zukunft vielleicht ein echter und für den Bürger nachvollziehbarer Ausgleich der Wahlbezirke erfolgen muss.“ Vorgeschlagen habe die SPD bereits 2018 die Verkleinerung des Rates und damit die Verringerung der Zahl der Wahlbezirke auf 15. „Dann würde heute alles passen“, meinte Schepsmeier.

So werde es beim Verwaltungsvorschlag bleiben: 7 von 17 Wahlbezirke entsprächen den juristischen Anforderungen und würden nicht von den Veränderungen betroffen

Ein KOMMENTAR von Michael Nichau

Wenn die Neueinteilung der Wahlbezirke bei den Bürgern mal nicht zu noch mehr Politikverdrossenheit führt . . .

Da ist hinter vorgehaltener Hand schon von „Beute-Wehern“ und „Zuschlag-Sielhorstern“ die Rede, doch so ganz mit den alten Wahlbezirken brechen möchten die Kommunalpolitiker in Rahden doch nicht.

Das erst vor zwei Monaten gefallene Urteil sorgt also dafür, dass kleinere Anpassungen wohl ausreichen werden, zumindest um den juristischen Anspruch zu erfüllen, dass jede Stimme aus dem Stadtgebiet gleich viel Gewicht haben soll.

Wenn aber die Lösung tatsächlich so aussieht, dass Bürger links der Straße für den einen und rechts für den anderen Kandidaten wählen sollen, dann versteht der Bürger das ganz und gar nicht mehr.

aus: WB – Rahdener Zeitung vom 11.02.2020