Der Staat ist da, wenn man ihn braucht: weitere Corona-Hilfen!

Weitere Corona Hilfen
Bild: SPD Rahden - T. Kuhlmann

Mehr Unterstützung auch für Rahdener Bürger

Es wird weitere Corona-Hilfen seitens der Bundesregierung geben. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss am Mittwochabend geeinigt. „Denn auch wenn bereits viel Unterstützung auf den Weg gebracht worden war und bei den Rahdener Bürgern angekommen ist, wissen wir  Sozialdemokraten, dass an vielen Stellen die Sorgen noch groß sind“, sagt Torsten Kuhlmann, Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Rahden.

„Ich freue mich, dass die SPD bei der Erweiterung der Hilfen wesentliche Punkte durchsetzen konnte, denn das Ziel der SPD ist es, die Menschen gut und sicher durch die Krise zu bringen.“

Torsten Kuhlmann lobt die schnelle Verabschiedung der Hilfen.

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, die Verlängerung des Bezuges von Arbeitslosengeld, die Unterstützung von Schülern beim digitalen Unterricht zuhause sowie steuerliche Hilfen für Gastronomie und kleine sowie mittelständische Unternehmen gehören dazu.

„Die Unternehmen dürfen beispielsweise erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen“, sagt der Stadtverbandsvorsitzende.“Mit all diesen Punkten hat die SPD einen großen Anteil an der Erweiterung des größten Hilfsprogramms in der Geschichte unseres Landes. Somit können wir auch den Menschen hier in Rahden helfen, denn wir lassen niemanden alleine.“

„Die Bundesregierung hat wirklich kurzfristig wichtige Hilfen verabschiedet“, lobt der SPD-Stadtverbandsvorsitzende Torsten Kuhlmann außerdem.

Der Koalitionsausschuss hat sich am Mittwochabend auf weitere Hilfen im Zuge der Corona-Krise geeinigt. Die Hilfen im Überblick:

 

Höheres Kurzarbeitergeld

Wir haben durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld gestaffelt erhöht wird, – und zwar ab dem vierten Monats des Bezugs bei kinderlosen Beschäftigten auf 70 und bei Beschäftigten mit Kindern auf 77 Prozent des Lohns. Und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent. Das gilt für alle Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld für mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen. Das ist wichtig, denn mehr Lohn schafft mehr Sicherheit.

Bereits in der Finanzkrise 2007-2009 hat die SPD mit der Kurzarbeit Millionen Beschäftigte vor der Arbeitslosigkeit bewahrt. Es war richtig, die Kurzarbeit gleich zu Beginn der Corona-Krise auszuweiten. Doch von 60 Prozent bzw. von 67 Prozent des Lohns können Beschäftigte über mehrere Monate schwer leben. Leasingraten, Mieten oder auch Hauskredite sind zu bezahlen. Das Kurzarbeitergeld wird erhöht – und zwar erst einmal bis Ende 2020. Damit werden die Kaufkraftverluste der Beschäftigten verringert, das stützt auch die Konjunktur.

Längeres Arbeitslosengeld I

Aufgrund der außergewöhnlichen Krisensituation auf dem Arbeitsmarkt verlängern wir die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I um drei Monate. Damit verringern wir bei steigender krisenbedingter Arbeitslosigkeit die Gefahr des Abrutschens in die Grundsicherung. Konkret bedeutet das: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, der zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde, dem wird die Anspruchsdauer um drei Monate verlängert.

Digitales Lernen unterstützen

Auch wenn der Schulbetrieb in Deutschland vorsichtig wieder anläuft, müssen Kinder noch länger begleitend zu Hause unterrichtet werden. Damit die Corona-Krise für Kinder aus sozial schwächeren Familien nicht zur Bildungs-Krise wird, erhalten diese einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte. Außerdem wird die Ausstattung der Schulen gefördert, um professionelle online-Lehrangebote sicherzustellen. Dafür stellt der Bund 500 Millionen Euro bereit.

Steuerhilfen für die Gastronomie

Restaurants, Bars und Cafés bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Die Bundesregierung senkt nun vorübergehend die Mehrwertsteuer für die Gastronomie und gibt damit quasi „Starthilfe“, wenn das öffentliche Leben wieder anläuft.

Derzeit gilt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Ab 1. Juli wird der Mehrwertsteuersatz generell auf 7 Prozent reduziert, und zwar befristet bis zum 30. Juni 2021.

Mittelstand

Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen.