Mindestlohn muss kommen – Befragung am Wahlkampfstand

Am vergangenen Samstag haben wir die Rahdener Bürger nach der Bedeutung des Mindestlohnes befragt. Die Anregungen, Wünsche und Vorteile wurden hier notiert.

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder im Ausland sind verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den allgemeinen Mindestlohn nach dem MiLoG zu zahlen, sofern nicht Regelungen nach dem AEntG oder dem AÜG vorrangig Anwendung finden. Das Mindestentgelt beträgt ab dem 1. Januar 2021 mindestens 9,50 Euro und ab 1. Juli 2021 mindestens 9,60 Euro brutto je Zeitstunde sowie ab dem 1. Januar 2022 9,82 Euro und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro brutto je Zeitstunde.

Das reicht nicht. Die SPD wird den Mindestlohn im ersten Schritt auf 12 € anheben.